Urnenabstimmung an Stelle der Gemeindeversammlung Berikon

Die Vorstände der CVP und FDP reichten je einen Brief an den Gemeinderat ein, mit der Aufforderung nur die zeitlich dringlichen und nicht aufschiebbaren Geschäfte an die Urnenabstimmung zu bringen. Dieses Vorhaben wird auch von der SVP und GLP unterstützt. Alle Traktanden müssen auf deren Dringlichkeit geprüft werden.

Gemäss § 12 der Sonderverordnung 1 des Regierungsrats zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notstände infolge des Coronavirus (SAR 320.113) sind Urnenabstimmungen für jene Geschäfte in der Zuständigkeit der Gemeindeversammlungen möglich, die keinen Aufschub dulden. In den Erläuterungen zur Abstimmung muss der Gemeinderat darlegen, weshalb das Geschäft keinen Aufschub duldet. Eine solche Begründung fehlt bislang und ausser beim Budget und Steuerfuss erkennen wir im Moment keine Gründe, weshalb alle anderen Geschäfte keinen Aufschub dulden.

Der Gemeinderat möchte jedoch alle Traktanden an die Urne bringen. Aus unserer Sicht sollte hier unbedingt eine Dringlichkeitsprüfung sowie deren Aufschiebbarkeit vorgenommen werden und nur die dringlichsten Geschäfte an die Urne kommen. Wir anerkennen die schwierige Situation. Aber die Mitsprache und Meinung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ist uns sehr wichtig und muss berücksichtigt werden. An einer Urnenabstimmung kann der Stimmberechtigte ein Geschäft lediglich annehmen oder ablehnen, es besteht keine Möglichkeit, sich darüber im Rahmen von Diskussionen eine Meinung zu bilden und allenfalls Änderungen vorzunehmen. Auch nimmt sich der Gemeinderat damit die Möglichkeit, seinen Standpunkt gegenüber der Bevölkerung verständlich zu machen und um Akzeptanz für seine Haltung zu werben.

Die Ortsparteien bedauern die Absage der Gemeindeversammlung, was aber angesichts der Corona Situation absolut richtig ist.