Steuergesetzrevision bleibt dringend notwendig für Standort Aargau – FDP Aargau setzt sich weiterhin entschlossen für rasche Umsetzung ein

Die FDP Aargau hält bei der geplanten Steuergesetzrevision an ihren bisherigen Anträgen fest. Beide Teile – Gewinnsteuersenkung für Unternehmen und Erhöhung der Krankenkassenabzüge für Privatpersonen – gehen auf FDP-Anträge bzw. -Vorstösse zurück. Die Vorlage ist von grosser Bedeutung für die Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton Aargau und wirkt gegen den drohenden Verlust an Standortattraktivität. In der heute vom Regierungsrat vorgelegten Botschaft für die zweite Lesung im Grossen Rat wird aufgezeigt, wie die Steuerreduktion durch Kompensationsleistungen des Kantons für die Gemeinden abgefedert wird. Auch in diesem Bereich übernimmt die Regierung damit erfreulicherweise einen von der FDP vorgebrachten Ansatz.

Die FDP unterstützt die Erhöhung der Pauschalabzüge für Versicherungsprämien für Privatpersonen, die auf einen Antrag des freisinnigen Fraktionspräsidenten Silvan Hilfiker zurückgeht. Es ist erfreulich, dass die Krankenkassen- und Versicherungsabzüge nach über 20 Jahren endlich erhöht und damit private Haushalte in der Breite entlastet werden.

Standortattraktivität erhöhen durch weitsichtige Fiskalpolitik
Ebenso zentral ist die Entlastung der Unternehmen mit der Anpassung des Gewinnsteuersatzes, die von einem überparteilichen Vorstoss unter Federführung der FDP-Fraktion mit dem damaligen Grossrat Herbert H. Scholl zustande kam. Der Aargau gehört mittlerweile zu den Schlusslichtern bezüglich steuerlicher Standortattraktivität für Firmen. Dem muss dringend und aktiv entgegengewirkt werden. Die volkswirtschaftliche Rechnung ist simpel: Weniger Unternehmen aufgrund niedriger Standortattraktivität bedeutet weniger Arbeitsplätze für die Aargauer Bevölkerung und weniger Steuereinnahmen für Kanton und Gemeinden; mit den entsprechenden negativen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ausirkungen. Die gezielte Entlastung von Bürgerinnen, Bürgern und Firmen durch weitsichtige Fiskalpolitik entspricht der von der FDP vertretenen Überzeugung einer liberaler Wirtschaft. Dieser Weg hat sich in der Schweiz wie im Aargau über viele Jahrzehnte bewährt.

Kompensation für Gemeinden als richtiger Ansatz
Die vorgesehene teilweise Kompensation der Steuerausfälle der Gemeinden durch den Kanton wird von der FDP unterstützt und macht die Vorlage auch auf kommunaler Ebene tragbar. Der Regierungsrat anerkennt damit, dass den Gemeinden bei der erfolgreichen Umsetzung der Vorlage eine Schlüsselrolle zukommt. Mit den vorgesehenen Ausgleichszahlungen bleiben die Steuereinnahmen in den Gemeinden im 2022 in der gleichen Grössenordnung wie 2021. Die Gemeinden profitieren im Standortwettbewerb auch von der höheren Attraktivität, was mittelfristig zu höheren Steuereinnahmen führt.

Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsident: «Steuerpolitisch ist Weitsicht und vor allem eine Gesamtsicht notwendig, nicht kurzfristiges Denken. Die Steuergesetzrevision ist als Investition in die Zukunft des Aargaus für alle Aargauerinnen und Aargauer zu verstehen. Die FDP-Fraktion unterstützt die von ihr in den entscheidenden Punkten initiierte Revision mit voller Überzeugung.»

Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin: «Die Aargauerinnen und Aargauer sowie die im Kanton ansässigen Unternehmen werden endlich entlastet. Damit geht ein Kernanliegen der FDP Aargau in die Umsetzungsphase. Die Steuervorlage ist eines der wichtigsten politischen Vorhaben in unserem Kanton in den letzten Jahren. Der Regierungsrat erfüllt damit seine Versprechungen im Zuge der nationalen Steuervorlage STAF und setzt die Steuererleichterungen auch auf kantonaler Ebene um.»

 

Weitere Auskünfte:
Silvan Hilfiker, Grossrat, Fraktionspräsient, Tel. 079 469 75 32
Sabina Freiermuth, Grossrätin, Parteipräsidentin, Tel. 079 333 51 78