Rechtswidriges Vorgehen der Schulpflege KSM und Präsidenten der Abgeordnetenversammlung

Mit Erstaunen und über Umwege durfte man Kenntnis davon nehmen, dass am kommenden Dienstag, 17. August eine ausserordentliche Abgeordnetenversammlung der KSM um 19.30 Uhr in der Aula der KSM stattfindet. Mit Erstaunen deshalb, weil die Versammlung rechtswidrig einberufen wurde. Weder wurde gemäss Satzungen des Kreisschulverbandes Mutschellen, Art. 9 Abs. 8 die Versammlung 14 Tage im Voraus einberufen, noch fand gemäss Art. 3 Abs. 4 eine öffentliche Auflage statt noch wurde die Versammlung öffentlich angekündigt.

Die Beschlüsse sind somit ungültig und nicht umzusetzen. Das Vorgehen des Präsidenten der Abgeordnetenversammlung als auch des Vorstandes und der Schulpflege KSM erscheint höchst unprofessionell und gleicht gar einer «Hau-Ruck-Übung». Fehlendes Fingerspitzengefühl erweist sich auch darin, dass es um traditionell «schwierige» Themen wie Stellenprozenterhöhungen geht und insgesamt um hohe Beträge, die eine umfassende Vorbereitung der Abgeordneten erfordern. Abschliessend bleibt festzuhalten, dass ebendiese Abgeordnetenversammlung abgeschafft werden soll. Tritt die Abschaffung ein, erfährt der Bürger auch über Umwege nicht mehr, was in der Schule beschlossen wird.